Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Version 2, 01.07.2022)
1 Anwendungsbereich und Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsfälle der confer! AG, wenn die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Die AGB regeln das grundlegende Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und confer! AG.
Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote, Offerten, Auftragsbestätigungen und Verträge zwischen dem Auftraggeber und confer! AG und kommen ergänzend zu den jeweiligen Vertragsdokumenten zur Anwendung.
1.1 Behandlung von Widersprüchen
Sofern sich bei der Anwendung der einzelnen Vertragsbestandteile Widersprüche ergeben, richtet sich die Rangordnung nach folgender Reihenfolge:
- Individuelle Verträge (inkl. Anhänge)
- Schriftliche Nebenabreden
- Gültige Offerten und Leistungsbeschreibungen
- AGB
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB oder der Offerte, insbesondere eine von der Offerte abweichende Auftragsbestätigung, erlangen einzig mit schriftlicher Bestätigung ihre Wirksamkeit.
2 Gültigkeit von Offerten und Angeboten
Offerten und Angebote der confer! AG sind während 60 Tagen gültig.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise in allen Offerten und Verträgen zwischen dem Auftraggeber und confer! AG verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, ohne Skontoabzug in Schweizer Währung.
Rechnungen der confer! AG aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind innert 20 Tagen nach Rechnungsstellung netto zu bezahlen.
3.2 Verrechnung
Der Auftraggeber kann Forderungen der confer! AG nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen.
4 Leistungen von confer! AG
Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den entsprechenden Offerten, Leistungsbeschreibungen und Vertragsdokumente. confer! AG kann für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen jederzeit Dritte beiziehen.
5 Leistungen / Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechts- und vertragskonforme Benutzung der Dienstleistungen, Beratungen, Konzepte, Produkte (inkl. Software) oder sonstigen Arbeitsergebnisse der confer! AG. Der Auftraggeber ist ebenfalls verantwortlich für die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung, insbesondere das Datenschutzrecht. Besondere Nutzungsbestimmungen ergeben sich aus den Vertragsunterlagen.
6 Abnahme durch den Auftraggeber
6.1 Abnahme von Zwischenresultaten
Der Auftraggeber hat die ihm während der Vertragsdauer gelieferten Zwischenresultate (Dokumente, Programmteile aus Softwareentwicklung, Analysen, Berichte, Konzepte etc.) laufend zu prüfen und confer! AG allfällige Einwendungen und Mängel unverzüglich sowie schriftlich mitzuteilen.
6.2 Abnahme von Endresultaten
Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart wurde, hat der Auftraggeber die Produkte bzw. Arbeitsresultate selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige innerhalb von vier Wochen nach der Lieferung, gelten alle Produkte bzw. Arbeitsresultate als erfüllt und die Lieferung als genehmigt.
Zeigen sich später innerhalb der Garantiefrist Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht hätten entdeckt werden können, hat sie der Auftraggeber dem Lieferanten sofort schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung trotz dieser Mängel als genehmigt.
7 Kundendaten / Datenschutz
confer! AG hält sich beim Umgang mit Daten an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Datenschutzrecht.
confer! AG trifft Vorkehrungen, um die von ihr verwendeten Infrastruktur vor Eingriffen Dritter zu schützen. Ein absoluter Schutz vor unerlaubten Zugriffen kann jedoch nicht zugesichert werden. confer! AG kann für solche Eingriffe nicht haftbar gemacht werden.
8 Haftungsbegrenzung
8.1 Allgemeine Haftungsbestimmung
Die Haftung der confer! AG für schuldhaft verursachte Personenschäden ist unbegrenzt.
Die Haftung für direkte Sach- und Vermögensschäden, die die confer! AG bei der Erfüllung des vorliegenden Vertrags schuldhaft verursacht hat, ist auf die Summe einer Jahresgebühr, die der Auftraggeber für die entsprechende Leistung zu bezahlen hat, beschränkt.
Jede Haftung der confer! AG oder ihrer Erfüllungsgehilfen für andere oder weitergehende Ansprüche oder Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren indirekten oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangener Nutzung, nicht realisierten Einsparungen, Verdienst-, Betriebs-, oder Produktionsausfall – unabhängig von ihrem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist alleine für die Einhaltung gesetzlicher und insbesondere arbeitsrechtlicher Vorgaben verantwortlich. Die confer! AG haftet nicht für die Resultate der SaaS-Software oder damit verbundene Dienstleistungen oder Empfehlungen. Das gilt insbesondere für die Umsetzung von Vergütungssystemen, der Funktionsbewertung, von Personaldossiers oder von Arbeitszeugnissen Die confer! AG haftet in keinem Fall für widerrechtlichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch den Auftraggeber.
Diese Haftungsbeschränkung gilt unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, bspw. für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.
8.2 Höhere Gewalt
confer! AG haftet nicht, wenn die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als Umstände höherer Gewalt gelten beispielsweise unvorhergesehene behördliche Restriktionen, Stromausfall, Ausfall der Kommunikationsnetze, kriegerische Ereignisse, Streiks, Terrorismus, Unruhen, Enteignungen, Sturm, Überschwemmungen, Lawinen und sonstige Naturereignisse von besonderer Intensität.
8.3 Haftungsfreistellung
Der Auftraggeber stellt die confer! AG von allen Ansprüchen frei, welche Dritte, namentlich betroffene Personen, oder Behörden, gegen die confer! AG wegen einer Rechtsverletzung durch den Auftraggeber geltend machen. Die in Anspruch genommene freistellungsberechtigte confer! AG hat den freistellungsverpflichteten Auftraggeber über den Drittanspruch zu informieren und ihm auf sein Verlangen die Führung des Rechtsstreits zu überlassen.
9 Nutzungsrechte und Schutz des geistigen Eigentums
9.1 Generelle Bestimmungen
Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen, Beratung, Unterlagen, Berichte, Konzepten, Analysen, Produkten (inkl. Software) und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei confer! AG oder den berechtigten Dritten.
confer! AG räumt dem Auftraggeber jeweils ein auf die Laufzeit des Vertrages/der Vereinbarung beschränktes nicht exklusives, persönliches und unübertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch der ihm überlassenen Unterlagen, Berichte, Konzepte, Analysen, Produkte (inkl. Software) und sonstigen Arbeitsergebnisse, einschliesslich des jeweils zugehörigen Know-hows und der dazugehörigen Methode, ein.
Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet Unterlagen, Berichte, Konzepte, Analysen, Produkte (inkl. Software) oder sonstige Arbeitsergebnisse ohne schriftliche Zustimmung der confer! AG ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.
10 Geheimhaltung
Die Vertragspartner behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifel sind Tatsachen vertraulich zu behandeln und es besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht.
Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.
11 Teilnichtigkeit
Eine allfällige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen in den Vertragswerken bleibt ohne Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.
12 Vertragsänderungen
12.1 Allgemeine Vertragsänderungen
confer! AG behält sich vor, ihre Dienstleistungen, Produkte (inkl. Software) und dergleichen sowie die dazugehörigen Preise jederzeit anzupassen. Bei laufenden Projekten werden die gemachten Vereinbarungen berücksichtigt (vgl. Rangordnung Ziff. 1.1).
Ändern sich die Steuer- und Abgabesätze (z.B. Mehrwertsteuer), ist confer! AG berechtigt die Preise entsprechend anzupassen (auch für laufende Projekten). Die Auftraggeber werden über Änderungen in geeigneter Form informiert.
12.2 AGB-Änderungsklausel
confer! AG behält sich vor die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten Geschäftsbestimmungen widerspricht.
Damit eine neue Version der AGB Vertragsbestandteil in einem laufenden Geschäftsverhältnis wird, muss sie vom Auftraggeber schriftlich akzeptiert werden.
13 Übertragung von Rechten und Pflichten
Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag und seine Vertragsbestandteile als solches dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten, übertragen oder verpfändet werden.
14 Streiterledigung, Rechtswahl und Gerichtsstand
14.1 Streiterledigung
Beide Vertragspartner verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben.
14.2 Rechtswahl und Gerichtsstand
Wenn es trotz Bemühungen der Vertragspartner auf gütlichem Wege nicht zu einer Einigung kommt, gilt Folgendes:
- Dieses Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.
- Gerichtsstand ist Stans (NW).
- confer! AG hat das Recht, den Auftraggeber bei jedem anderen zulässigen Gericht zu belangen.